Der mobile Sonderpädagogischer Dienst (MSD) für Berufliche Schulen übernimmt die Beratung der Schülerinnen, Schülern, Eltern und Berufsschulehrkräfte hinsichtlich Arbeitsmittel und Arbeitstechniken für blinde und sehbehinderte Menschen, optischer und elektronischer Hilfsmittel, notwendiger Adaptionen und Maßnahmen der individuellen Unterstützung im Unterricht, Nachteilsausgleich, beruflicher Möglichkeiten.
Kooperation mit Fachdiensten, Krankenkassen, Kostenträgern, Agenturen für Arbeit, für die Ausbildung zuständigen Verbänden bzw. Ämtern (z.B. IHK) und Schulaufsichtsbehörden bzgl. der Hilfsmittel, des Nachteilsausgleichs und der Budgetstunden.
Fortbildungen für Berufsschullehrkräfte
Selbsterfahrung für Mitschülerinnen und Mitschüler.
Bei Bedarf: Förderung in Hinblick auf Arbeitstechniken und den Einsatz von Hilfsmitteln für blinde Menschen.
Bei Bedarf: Diagnostik des funktionellen Sehvermögens in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle des bbs nürnberg, Screening zu visuellen Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen (CVI).
Der mobile Sonderpädagogischer Dienst (MSD) für Berufliche Schulen übernimmt die Beratung der Schülerinnen, Schülern, Eltern und Berufsschulehrkräfte hinsichtlich Arbeitsmittel und Arbeitstechniken für blinde und sehbehinderte Menschen, optischer und elektronischer Hilfsmittel, notwendiger Adaptionen und Maßnahmen der individuellen Unterstützung im Unterricht, Nachteilsausgleich, beruflicher Möglichkeiten.
Kooperation mit Fachdiensten, Krankenkassen, Kostenträgern, Agenturen für Arbeit, für die Ausbildung zuständigen Verbänden bzw. Ämtern (z.B. IHK) und Schulaufsichtsbehörden bzgl. der Hilfsmittel, des Nachteilsausgleichs und der Budgetstunden.
Fortbildungen für Berufsschullehrkräfte
Selbsterfahrung für Mitschülerinnen und Mitschüler.
Bei Bedarf: Förderung in Hinblick auf Arbeitstechniken und den Einsatz von Hilfsmitteln für blinde Menschen.
Bei Bedarf: Diagnostik des funktionellen Sehvermögens in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle des bbs nürnberg, Screening zu visuellen Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen (CVI).
Wann wird der MSD beantragt?
In enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten unterstützt der MSD die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Sehbehinderung oder Blindheit am Heimatort.
Die Kontaktaufnahme zum MSD Sehen an beruflichen Schulen sollte erfolgen, sobald ein Ausbildungsplatz bzw. eine Berufsfachschule gefunden wurde.
Nachteilsausgleich, Budgetstunden, digitale Schulbücher und Hilfsmittel sollten noch im Schuljahr VOR Ausbildungsantritt in Zusammenarbeit mit dem MSD Sehen und der Berufsschule besprochen und beantragt werden.
Wie wird der MSD beantragt?
Die Leistungen des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes sind kostenlos.
Bei der Anmeldung an der Berufsschule geben Sie an, dass der Förderschwerpunkt Sehen und Anspruch auf individuelle Unterstützung und Nachteilsausgleich vorliegt. Im besten Fall legt Ihnen die Berufsschule bei dieser Gelegenheit bereits den Vordruck B2 (Zustimmung zur Datenübermittlung) der Regierung von Mittelfranken vor, um Kontakt mit uns aufnehmen zu können.
Die Berufsschule fordert den MSD Sehen an.
Von Vorteil wäre es, wenn Sie nach dem Gespräch mit der Berufsschule direkt Kontakt mit uns aufnehmen.
Wir überlegen dann gemeinsam, welche weiteren Schritte nötig sind (z.B. Beantragung von Hilfsmitteln, Beantragung von Nachteilsausgleich, digitalen Schulbüchern etc.).
Hinweise
Hinweise auf eine Seheinschränkung, eine visuelle Wahrnehmungs- oder Verarbeitungsstörung können sein:
Äußerung über Sehbeschwerden, Schrift oder Bilder werden nicht richtig erkannt.
Besonderheiten: „Mit der Nase lesen“, schiefe Kopfhaltung, Blinzeln, häufiges Augenreiben, kein Blickkontakt aufnehmen bzw. halten können, Kopfschmerzen oder schnelle Ermüdung.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipisicing elit. Inventore vel fuga neque qui, architecto rem tempora laborum, corporis dolor modi veniam aliquam, esse ea praesentium voluptas fugit veritatis, nobis quae.