Wie wird der MSD beantragt?
Die Leistungen des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes sind kostenlos.
Bei der Anmeldung an der Berufsschule geben Sie an, dass der Förderschwerpunkt Sehen und Anspruch auf individuelle Unterstützung und Nachteilsausgleich vorliegen. In manchen Fällen legt Ihnen die Berufsschule bei dieser Gelegenheit bereits den Vordruck B2 (Zustimmung zur Datenübermittlung) der Regierung von Mittelfranken vor, um Kontakt mit uns aufnehmen zu können. Die Berufsschule fordert den MSD Förderschwerpunkt Sehen an. Von Vorteil wäre es, wenn Sie nach dem Gespräch mit der Berufsschule direkt Kontakt mit uns aufnehmen. Wir überlegen dann gemeinsam, welche weiteren Schritte nötig sind (z.B. Beantragung von Hilfsmitteln, Nachteilsausgleich, digitalen Schulbüchern etc.).