Wir – der Elternbeirat – engagieren uns aktiv und gemeinsam mit der Schulleitung, den Lehrkräften und der Verwaltung des bbs nürnberg, Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Nürnberg, um in der Schule ein vielseitiges und harmonisches Schulleben zu fördern.
Wie setzt sich der Elternbeirat zusammen?
Der Elternbeirat wird von den Eltern gewählt.
Für die folgenden zwei Schuljahre besteht der Elternbeirat aus sieben gewählten Elternvertretern. Zusätzlich können drei Berater den Elternbeirat unterstützen.
Welche Rechte und Pflichten hat der Elternbeirat?
die Interessen der Schülerinnen, Schülern und Eltern der Gesamtschule zu vertreten,
alle schulischen, organisatorischen und natürlich auch zwischenmenschlichen Belangezu betreuen,
den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen,
das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern, Lehrkräften und Schulleitung zu pflegen und zu vertiefen sowie
Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und gegebenenfalls auch durchzusetzen.
Welche Rechte und Pflichten haben die Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprecher (KES)?
Die KES vertreten die Interessen der Schüler/innen und Eltern einer Klasse.
Bei Fragen, Problemen, benötigter Hilfe seitens der Eltern oder auch Lehrkräfte sind sie Ansprechpartner.
Die KES betreuen alle schulischen, organisatorischen und natürlich auch zwischenmenschlichen Belange innerhalb der Klasse.
Sie informieren die Eltern ihrer Klasse über die Arbeit des Elternbeirates und über Ziele und Pläne der Schulleitung.
Der Elternbeirat antwortet gerne auf Ihre Fragen und Bitten und ist für Anregungen jeglicher Art offen. Falls Sie die Arbeit des Elternbeirates zusätzlich unterstützen möchten, freuen wir uns auch über Ihre Spenden.
Wir – der Elternbeirat – engagieren uns aktiv und gemeinsam mit der Schulleitung, den Lehrkräften und der Verwaltung des bbs nürnberg, Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Nürnberg, um in der Schule ein vielseitiges und harmonisches Schulleben zu fördern.
Wie setzt sich der Elternbeirat zusammen?
Der Elternbeirat wird von den Eltern gewählt.
Für die folgenden zwei Schuljahre besteht der Elternbeirat aus sieben gewählten Elternvertretern. Zusätzlich können drei Berater den Elternbeirat unterstützen.
Welche Rechte und Pflichten hat der Elternbeirat?
die Interessen der Schülerinnen, Schülern und Eltern der Gesamtschule zu vertreten,
alle schulischen, organisatorischen und natürlich auch zwischenmenschlichen Belangezu betreuen,
den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen,
das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern, Lehrkräften und Schulleitung zu pflegen und zu vertiefen sowie
Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und gegebenenfalls auch durchzusetzen.
Welche Rechte und Pflichten haben die Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprecher (KES)?
Die KES vertreten die Interessen der Schüler/innen und Eltern einer Klasse.
Bei Fragen, Problemen, benötigter Hilfe seitens der Eltern oder auch Lehrkräfte sind sie Ansprechpartner.
Die KES betreuen alle schulischen, organisatorischen und natürlich auch zwischenmenschlichen Belange innerhalb der Klasse.
Sie informieren die Eltern ihrer Klasse über die Arbeit des Elternbeirates und über Ziele und Pläne der Schulleitung.
Der Elternbeirat antwortet gerne auf Ihre Fragen und Bitten und ist für Anregungen jeglicher Art offen. Falls Sie die Arbeit des Elternbeirates zusätzlich unterstützen möchten, freuen wir uns auch über Ihre Spenden.
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