Hausordnung
Unsere Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler haben gemeinsam die folgenden Regeln beschlossen. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind verantwortlich für die Umsetzung dieser Regeln und tragen zum guten Ruf der Schule bei.
Unsere Schule ist nicht nur ein Ort des Lernens und Arbeitens, sondern auch des Miteinanderlebens. Das Berufliche Schulzentrum am bbs nürnberg will deshalb ein weltoffenes Bildungszentrum sein, an dem
- wir uns gerne aufhalten und uns wohlfühlen,
- wir uns in gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme begegnen,
- wir in Ruhe und Konzentration arbeiten können,
- wir verantwortlich mit dem Gebäude, der Umwelt, der Einrichtung und den Arbeitsmaterialien umgehen.
Um dies zu verwirklichen, haben Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler gemeinsam die folgenden Regeln beschlossen. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind verantwortlich für deren Umsetzung und tragen zum guten Ruf der Schule bei.
- Wir achten auf Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz, sowie im gesamten Schulbereich.
- Wir achten das Eigentum Anderer und das unserer Schule (Gebäude, Möbel, Geräte, Bücher etc.).
- Wir lehnen jede Art von körperlicher und psychischer Gewalt, Mobbing und Diskriminierungen jeglicher Art ab und greifen bei Konflikten in geeigneter Weise ein.
- Jedes Verhalten, das den Einzelnen selbst oder andere gefährdet, ist zu unterlassen.
- Unser Grundsatz ist der respektvolle Umgang miteinander.
- Pünktliches Erscheinen und gepflegtes Auftreten im Unterricht und Praktikumsbetrieb sind für uns eine Selbstverständlichkeit.
- Während der Unterrichtszeit bewahren wir Ruhe in den Klassenzimmern, Fachräumen, Fluren und Pausenhöfen und vermeiden Störungen.
- Die Schülerinnen und Schüler sind zur aktiven Mitarbeit im Unterricht verpflichtet und am Lernerfolg interessiert. Die Lehrkräfte bereiten die Unterrichtsunterlagen barrierefrei für den Unterricht vor oder leiten zum Lösen von Barrieren an. Nachfragen im Unterricht und Klärungen mit den Lehrkräften sind immer erwünscht.
- Das Erlernen und gute Beherrschen der individuellen Hilfsmittel für die Kulturtechniken sind sowohl für den schulischen als auch den beruflichen Erfolg unerlässlich. Alle am Lernprozess Beteiligten helfen zusammen, dass diese Kompetenz im Laufe der Schulzeit optimal erworben wird.
- Die schulischen Leihgeräte können von den Schülerinnen und Schülern unter den festgeschriebenen Nutzungsbedingungen entliehen werden.
- Vor Beginn der Ausbildung sind die Auszubildenden verpflichtet, sich um die individuell benötigte Hilfsmittelausstattung zu kümmern, denn diese ist für einen erfolgreichen Unterricht unablässig.
- Es wird darauf hingewiesen, dass das Rauchen oder Dampfen nur an den ausgewiesenen Raucherplätzen erlaubt ist.
- Die Anzahl von max. 20 Fehltagen pro Schuljahr sichert den Unterrichtserfolg und ist von den Schülerinnen und Schülern einzuhalten. Bei Überschreitung ist die Zulassung zu Abschlussprüfungen nicht möglich. Ausnahmefälle bedürfen eines Antrags mit schriftlicher Begründung durch die Schülerin / den Schüler und werden nach sorgfältiger Prüfung durch die Schulleitung und/oder Regierung entschieden.
- Die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen im Rahmen der Covid-19 Pandemie sind konsequent einzuhalten. Die aktualisierten Schreiben der Schulleitung und die Hinweise der Hygienebeauftragten sind hierzu stets zu beachten.
Diese Hausordnung gilt ab dem Schuljahr 2022/23. Das Schulleitungsteam Berufliches Schulzentrum und SMV